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Steuern in Deutschland |
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Steuern sind Geldleistungen ohne Anspruch auf individuelle
Gegenleistung. Es gibt in Deutschland Steuern, wie Sand am Meer. Die
wichtigsten sollen hier beschrieben werden:
Einkommenssteuer: Diese Steuer, die es in Deutschland schon seit 1811
gibt, zahlt jeder, der ein höheres Einkommen als 7.664 Euro (bei
Eheleuten 15.329 Euro) im Jahr erzielt. Bemessen wird sie somit nach
dem Einkommen. Das Prinzip ist ganz einfach. Je mehr man verdient,
desto mehr Einkommenssteuer muss gezahlt werden. Der Steuersatz liegt
zwischen 15% und 45% Die Einkommenssteuer ist eine Quellensteuer und
wird direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Die
Einkommenssteuer teilen sich der Bund, die Länder und die Gemeinden.
Umsatzsteuer: Bekannt ist diese Steuer auch als Mehrwertsteuer. Hier
zahlt jeder Käufer bei jedem Einkauf zuerst an den Unternehmer. Der
führt diese Steuer dann an den Staat ab. Zurzeit liegt der Steuersatz
bei 19%, beim ermäßigten Steuersatz z.B. auf Lebensmitteln, Bücher,
Zeitungen, Fahrkarten und Tiernahrung 7%
Grunderwerbssteuer: Diese Abgabe an den Staat müssen alle die leisten,
die bebaute oder unbebaute Grundstücke oder Eigentumswohnungen kaufen.
Sie beträgt 4,5 % vom Kaufpreis.
Körperschaftssteuer richtet sich an alle GmbHs, Vereine, und
Aktiengesellschaften. Der Steuersatz liegt bei 25% des zu versteuernden
Einkommens
Versicherungssteuer: Jeder, der eine Versicherung abschließt zahlt auch
automatisch an den Staat. Ausnahmen sind die gesetzlichen und privaten
Krankenversicherungen und Lebensversicherungen. Ebenso ist die
gesetzliche Arbeitslosenversicherung von dieser Steuer befreit. Der
Steuersatz richtet sich nach der Höhe der Beiträge und ist für jede
Versicherungsart unterschiedlich. Er liegt bei 3,8% bis 19%
KFZ Steuer: Alle die motorisiert unterwegs sind, oder denen ein
Kraftfahrzeug gehört, welches auch angemeldet ist , müssen diese Steuer
entrichten. Die Höhe der Steuer errechnet sich aus dem Hubraum und nach
den Schadstoffeimissionen, sowie nach dem zulässigen Gesamtgewicht des
Fahrzeuges. Zu zahlen ist diese Steuer ein Mal im Jahr. Eine teilweise
Steuerbefreiung können Personen beantragen, die stark in ihrer Bewegung
eingeschränkt, und auf ein Fahrzeug angewiesen sind. Neben der KFZ-Steuer ist auch die Kraftfahrzeugversicherung ein großer finanzieller Faktor für Autobesitzer in Deutschland.
Mineralölsteuer oder auch Energiesteuer: Hier werden alle Energiearten
besteuert. Diese können fossiler oder pflanzlicher Herkunft sein. Bei
dieser Steuer sind die Hauptzollämter für die Erhebung zuständig. Die
Einnahme der Energiesteuer kommt unter anderem dem Straßenbau zugute.
Der Steuersatz liegt bei Benzin bei ca. 0,654 Euro und bei Diesel 0,47
Euro pro Liter. Diese Steuern werden gleich auf den Endpreis
aufgeschlagen und von den Lieferanten abgeführt.
Stromsteuer: Sie wird auf elektrischen Strom erhoben. Die Stromsteuer
ist die jüngste aller Verbrauchssteuern. Ins Leben gerufen wurde sie am
1.April 1999 und sie bringt dem Staat jährlich ca. 6.3 Mrd. Euro ein.
Steuerpflichtig sind alle, die elektrischen Strom nutzen. Eine
Megawattstunde Strom kostet den Steuerzahler 20.50 Euro. Wer
ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzt, ist von dieser
Steuer befreit. Der größte Teil der Stromsteuer fließt in die
Rentenversicherung. Dadurch wurden die Lohnnebenkosten gesenkt und der
Arbeitnehmeranteil ist ein wenig gesunken.
Tabaksteuer: Hier sind alle Raucher betroffen. Seit 1906 werden diese
Steuern auf alle Tabakwaren erhoben. Schnupf- und Kautabak sind von
allerdings befreit. Die Raucher helfen dem Bundeshaushalt mit einer
Einnahme von ca. 15 Mrd. Euro pro Jahr. Vor einigen Jahren floss ein
Teil der Einnahmen in das Gesundheitswesen, allerdings war das die
Ausnahme und nicht die Regel. Bei Zigaretten zahlt der Raucher nur für
die Steuer 5,59 Cent/Stück, + 23,31 Prozent des Kleinverkaufspreises.
Körperschaftssteuer: Sie wird von den Ländern erhoben und betrifft die
Gewinne der Kapitalgesellschaften. Hier ist der Steuersatz die letzten
Jahre von 40% auf derzeit 15% gesenkt worden. Bemessungsgrundlage ist
das zu versteuernde Einkommen der Kapitalgesellschaften.
Gewerbesteuer: Alle Gewerbetreibende aus Industrie, Handel, Handwerk,
Dienstleistungen, außer Freiberufler und Betriebe der Landwirtschaft,
müssen diese Steuer bezahlen. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich
nach dem Gewerbeertrag. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer kommen
hauptsächlich den Gemeinden zugute. Die Steuersätze sind von Stadt zu
Stadt unterschiedlich.
Grundsteuer: Steuerpflichtig sind die Personen, welche Besitzer von
Grundstücken und deren Bebauung sind. In diesem Fall erheben die Städte
und Gemeinden die Steuern. Diese Steuer kann jährlich oder auch
vierteljährlich bezahlt werden. Berechnet wird die Grundsteuer
individuell durch das Finanzamt.
Vermögenssteuer: Für sein Vermögen – das bewertbare Eigentum – muss der
Steuerpflichtige ebenfalls Steuern zahlen. Erhoben wird allerdings nur
vom Nettovermögen – Bruttovermögen abzüglich der evtl. vorhandenen
Schulden. Der Steuersatz ist deutlich geringer als bei allen anderen
Steuern. Er liegt zwischen 0,5% und 1%.
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